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   VG Sigmaringen, 01.09.2015 - 8 K 4124/13   

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https://dejure.org/2015,28032
VG Sigmaringen, 01.09.2015 - 8 K 4124/13 (https://dejure.org/2015,28032)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 01.09.2015 - 8 K 4124/13 (https://dejure.org/2015,28032)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 01. September 2015 - 8 K 4124/13 (https://dejure.org/2015,28032)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Widerruf einer Befreiung von der Teilnahme am zahnärztlichen Notfalldienst

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse (3)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 38.90

    Verwaltungsakt - Bekanntgabe gegenüber Ehegatten - Anschluß- und Benutzungszwang

    Auszug aus VG Sigmaringen, 01.09.2015 - 8 K 4124/13
    Erforderlich ist vielmehr, dass der Widerruf zur Abwehr einer Gefährdung des öffentlichen Interesses, das heißt zur Beseitigung oder Verhinderung eines sonst drohenden Schadens für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 16.07.1982 - 7 B 190/81 -, juris, Tz. 6; Urteil vom 24.01.1992 - 7 C 38/90 -, juris, Tz. 13 - st. Rspr., zuletzt Beschluss vom 01.02.2005 - 6 B 66/04 -, juris, Tz. 7).
  • BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 118.98

    Kosten des Vorverfahrens; Hinzuziehung eines Bevollmächtigten; Einholung von

    Auszug aus VG Sigmaringen, 01.09.2015 - 8 K 4124/13
    Maßgebend ist, ob sich ein vernünftiger Bürger mit gleichem Bildungs- und Erfahrungsstand bei der gegebenen Sachlage eines Rechtsanwalts bedient hätte (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 14.01.1999 - 6 B 118/98 -, juris, Tz. 9).
  • BVerwG, 17.09.2009 - 3 B 67.09

    Heranziehung eines Facharztes für Innere Medizin ohne Kassenzulassung zum

    Auszug aus VG Sigmaringen, 01.09.2015 - 8 K 4124/13
    Zwar handelt es sich bei den Anforderungen eines effektiv organisierten ärztlichen Notfalldienstes um einen Gemeinwohlbelang (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.09.2009 - 3 B 67/09 -, juris, Tz. 2), dem in Anbetracht der dahinterstehenden, von Verfassungs wegen geschützten Rechtsgüter des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) hohe Bedeutung beizumessen ist (vgl. BVerwG, a. a. O., Tz. 18), eine (hypothetische) Beeinträchtigung dieses öffentlichen Interesses, bliebe der Widerruf aus, ist jedoch nicht zu erkennen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2012 - L 11 KA 39/12

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 01.09.2015 - 8 K 4124/13
    Aus der von der Beklagten zitierten Rechtsprechung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 12.07.2012 - L 11 KA 39/12 B ER - juris) vermag die Kammer für das vorliegende Verfahren keine hilfreichen Schlüsse zu ziehen.
  • BVerwG, 01.02.2005 - 6 B 66.04

    Widerruf von Entgeltgenehmigungen für Zusammenschaltungsentgelte nach dem

    Auszug aus VG Sigmaringen, 01.09.2015 - 8 K 4124/13
    Erforderlich ist vielmehr, dass der Widerruf zur Abwehr einer Gefährdung des öffentlichen Interesses, das heißt zur Beseitigung oder Verhinderung eines sonst drohenden Schadens für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 16.07.1982 - 7 B 190/81 -, juris, Tz. 6; Urteil vom 24.01.1992 - 7 C 38/90 -, juris, Tz. 13 - st. Rspr., zuletzt Beschluss vom 01.02.2005 - 6 B 66/04 -, juris, Tz. 7).
  • SG Stuttgart, 04.04.2022 - S 12 KA 1393/19

    Rücknahme einer Befreiung vom zahnärztlichen Notfalldienst

    Dass das VG Sigmaringen mit Urteil vom 1. September 2015 (Az. 8 K 4124/13, juris) über den Widerruf einer Befreiung von der Teilnahme am zahnärztlichen Notfalldienst entschieden hat, ist demgegenüber unerheblich; auch äußert sich die Urteilsbegründung zur Frage des Rechtsweges nicht.
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